Beitragsordnung des Karnevalclubs der Eisenbahner Saxonia e.V.

I. Grundlage

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind der § 6 der Satzung.

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Beitragsordnung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umpfang und pünktlich zu erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
  1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 21.10.2018 die nachfolgende Beitragsodnung beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung wird durch die Mehrheit der Mitglieder beschlossen und tritt zum 01.01.2019 dann in Kraft.
  3. Die Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Satzung ausgehändigt und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
  1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr. Die Beschlussfassung ist auch bei unverändeten Beitragssätzen Punkt der Tagesordnung.
  2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage A zu dieser Beitragsordnung.
  3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag ist in schriftlicher Form beim Vorstand einzureichen. Ermäßigungen können nicht addiert werden. Es gilt jeweils der höchste Ermäßigungsgrad.
  4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften umgehend dem Vorstand mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen. Enstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
  5. Bei Vereinseintritt bis zum 31.03. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen. Der Wechsel von einer Beitragsgruppe zur nächsten wird automatisch vollzogen. Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Kind/Jugendlicher mit Zustimmung der gesetzlicher Vertreter Mitglied im Verein wurden, werden automatisch als volljährig aktive Mitglieder übernommen, wenn kein schriftlicher Änderungsantrag vorliegt.
  6. Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 31.03. des laufenden Jahres zu überweisen. Der Mitgliedsbeitrag kann vierteljährlich gezahlt werden, soweit ein SEPA Lastschriftenmandat ausgefüllt und unterschrieben an den Vorstand abgegeben wird. Der vierteljährliche Betrag wird immer zum letzten Monat des laufenden Vierteljahres (März, Juni, September, Dezember) anteilsmäßig eingezogen.
  7. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens 3 Monate vorher schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. Alle Beiträge des Vereins sind auf das Konto bei der Sparkasse Halle IBAN :  DE68 8005 3762 1894 1031 70 zu zahlen.

      8.  Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben.

           Die Höhe ergibt sich aus der Anlage B

      9.  Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im

           Lastschriftverfahren erhoben.

           Es besteht auch die Möglichkeit per Dauerauftrag oder per Überweisung zu zahlen.

Anlage A

Jahresbeitrag für die Mitglieder stellt sich wie folgt dar:

Gruppe ab 2016 ab 2019
Vorschulalter einschließlich 6 Jahre 30,00 Euro 45,00 Euro
Kinder bis 14 Jahre 30,00 Euro 45,00 Euro
Jugendliche bis vollendetes 18. Lebensjahr 30,00 Euro 45,00 Euro
Azubis und Studenten 45,00 Euro
Erwachsene 60,00 Euro 90,00 Euro
Rentner 30,00 Euro 45,00 Euro

Nachweise (wie Lehrvertrag. Immatrikulationsbescheinigung) sind jährlich dem Vorstand unaufgefordert vorzulegen.

Anlage B

Mahngebühren und Kosten werden auf den fälligen Beitrag aufgeschlagen. Die Gebührenhöhe stellt sich wie folgt dar:

 
Mahnstufen Gebührenhöhe in EUR
Für Erinnerung an die Beitragszahlung 0,00
1. Mahnung 5,00
2. und letzte Mahnung 5,00
3. Bearbeitungsgebühren und Porto 2,00

Bei gerichtlichen Mahnbescheiden kommen auf das Mitglied alle zusätzlichen Kosten zu.